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Die Constantin Film Services GmbH ist ein bundesweit tätiger Dienstleister für die Abrechnung von Komparsen und Kleindarstellern bei Film, Fernsehen und Werbung.
Constantin Film Services ist ein Unternehmen der Constantin Film AG.
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Constantin Film Services GmbHc/o fx-center
August-Bebel-Straße 26-53
14482 Potsdam
FAQ für Komparsen und Kleindarsteller
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Wie erfolgt die Abrechnung der Komparsen-/Kleindarstellertätigkeit?
Die Abrechnung erfolgt anhand der von der Produktion eingereichten Arbeitsverträge.
Die Auszahlung kann erst nach Eingang des unterschriebenen Vertrages, der erfolgreichen Rückmeldung der ELStAM-Daten sowie nach Vorliegen aller Angaben und Unterlagen erfolgen.
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Wie ist der Ablauf am Drehtag?
An jedem Drehtag muss der auf einen Beschäftigungstag befristete Arbeitsvertrag ausgefüllt und unterschrieben werden.
In der Regel wird das digitale Zeiterfassungssystem der Constantin Film Services GmbH zum Einsatz kommen. In diesem Fall werden Sie bei der Buchung im Voraus informiert. Mehr Informationen erhalten Sie unter den nachfolgenden Punkten.
Sollte das digitale Zeiterfassungssystem nicht zum Einsatz kommen, werden wie in der Vergangenheit Arbeitszeit und Bruttogage durch den Betreuer auf dem Arbeitsvertrag eingetragen. Am Ende des Drehtags erhält der Komparse / Kleindarsteller den rosafarbenen Durchschlag des Vertrags.
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Wie funktioniert das digitale Zeiterfassungssystem?
Jeder Komparse / Kleindarsteller benötigt einen persönlichen QR-Code. Dieser lässt sich unkompliziert unter cfs-code.de generieren. Der QR-Code ist für sämtliche Projekte, die von Constantin Film Services abgerechnet werden gültig und kann auf dem Smartphone oder auch als Papierausdruck mit zum Set gebracht werden. Auch eine kurzfristige Anmeldung direkt vor Ort ist möglich.
Beim Eintreffen sowie beim Verlassen des Sets wird der QR-Code vom Komparsenbetreuer oder Regieassistenten gescannt. Unmittelbar nach dem Check-Out erhält der Komparse / Kleindarsteller eine E-Mail mit einer Übersicht seiner Arbeitszeiten sowie der berechneten Gesamtgage, inklusive Überstunden und Zuschlägen.
Nach wie vor muss an jedem Drehtag der Arbeitsvertrag ausgefüllt und unterschrieben werden!
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Welche Daten werden bei der Anmeldung auf cfs-code.de gespeichert?
Es werden lediglich folgende für die Zeiterfassung notwendigen Daten gespeichert: Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse sowie optional die Telefonnummer (zur Kontaktaufnahme durch den Setbetreuer am Drehtag).
Besonders sicherheitssensible Daten wie Anschrift und Bankverbindung werden nicht gespeichert.
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Können Komparsen ohne E-Mail-Adresse ebenfalls einen QR-Code erhalten?
Auch Komparsen ohne eigene E-Mail-Adresse können einen QR-Code erhalten und am digitalen Zeiterfassungssystem teilnehmen, erhalten nach Drehende allerdings keine Beleg-E-Mail.
Um ohne E-Mail-Adresse einen QR-Code zu erhalten, wenden Sie sich gerne postalisch, telefonisch oder per E-Mail an uns.
Constantin Film Services GmbH
August-Bebel-Straße 26-53
14482 PotsdamTelefon: 0331 721 33 70
E-Mail: info@constantin-film-services.de
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Ich finde meinen QR-Code nicht mehr. Was nun?
Sie können sich Ihren QR-Code unter cfs-code.de jederzeit erneut zusenden lassen.
Beachten Sie auch die Hinweise in der Bestätigungs-E-Mail. Dort erhalten Sie Tipps zum Ablegen des QR-Codes als App-Symbol auf Ihrem Startbildschirm. So haben Sie den Code am Set jederzeit schnell griffbereit.
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Wie schnell wird die Gage ausgezahlt?
Ihre Gage wird abgerechnet und überwiesen, sobald die unterschriebenen Verträge aus dem Produktionsbüro vorliegen sowie alle Daten und Unterlagen vollständig sind. In der Regel erfolgt die Überweisung sowie die Übersendung der Gagenabrechnung innerhalb von zwei bis vier Wochen nach dem Drehtag.
Sollten seit Ihrem Drehtag mehr als vier Wochen ohne Gagenzahlung vergangen sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Überprüfen Sie bitte auch Ihr E-Mail-Fach sowie gegebenenfalls das Spamfach auf Nachrichten von uns bezüglich fehlender Daten.
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Welche Lohnunterlagen erhalte ich?
Ungefähr zeitgleich mit der Überweisung der Gage erhalten Sie die Gagenabrechnung für den Beschäftigungszeitraum per E-Mail.
Die Lohnsteuerbescheinigung sowie die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung erhalten Sie nach der elektronischen Datenübermittlung zum Monatsende ebenfalls per E-Mail.
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Welche Abzüge habe ich auf der Gagenabrechnung zu erwarten?
Grundsätzlich handelt es sich bei der vereinbarten Gage um eine Bruttovergütung. Von dieser werden in jedem Fall die Lohnsteuer und gegebenfalls der Solidaritätszuschlag (je nach Gagenhöhe) abgezogen. Für den Lohnsteuerabzug wird das ELStAM-Verfahren (siehe weiter unten) angewendet.
Gegebenfalls fallen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge (siehe nächster Punkt) an.
Auch Kinder und Rentner sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig! Freibeträge können nur berücksichtigt werden, sofern diese in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen hinterlegt sind. Ansonsten müssen Freibeträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
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Wann müssen für die Komparsentätigkeit Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden?
Bestimmte Personengruppen müssen für ihre Komparsentätigkeit Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) zahlen, sofern Ihr monatlicher Verdienst 538 Euro übersteigt.
Hierzu zählen:- Personen die arbeitslos/arbeitssuchend sind und/oder Leistungen der Agentur für Arbeit/des Jobcenters o.Ä. beziehen
- Personen, die eine selbstständige/freiberufliche Tätigkeit ausüben, jedoch zusätzlich Leistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen
- Personen, die sich in Elternzeit befinden und gleichzeitig Elterngeld beziehen
- Personen, die sich zwischen Schulabschluss/Studium und einer Berufsausbildung befinden
- Arbeitnehmer in unbezahltem Urlaub
- Schüler des zweiten Bildungsweges
Zudem müssen Personen sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden, die die 70-Tage-Grenze überschritten haben (siehe nächster Punkt).
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Was ist das ELStAM-Verfahren?
Das ELStAM-Verfahren (ELStAM = Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ermöglicht es dem Arbeitgeber, die persönlichen Lohnsteuermerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Konfession und sonstige Freibeträge) des Arbeitnehmers abzurufen. Bis 2013 wurde hierfür die Lohnsteuerkarte/ -bescheinigung verwendet.
Für das ELStAM-Verfahren ist es erforderlich, dass die persönliche Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) auf dem Schein angegeben wird, da diese für den elektronischen Abruf der Steuerdaten benötigt wird.
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Wo finde ich die Steuerliche Identifikationsnummer und die Sozialversicherungsnummer?
Die 11-stellige Identifikationsnummer (IdNr) wird seit 2011 jedem Bundesbürger mit der Geburt automatisch vom Finanzamt zugewiesen. Sie finden die IdNr in der Regel auf dem Mitteilungsschreiben sowie allen aktuellen Schreiben des Finanzamts bzw. erfahren diese direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Die Sozialversicherungsnummer finden Sie auf allen Schreiben der Deutschen Rentenversicherung (vereinzelt auch auf Schreiben Ihrer Krankenkasse), auf dem Rentenausweis sowie auf dem rosafarbenen Sozialversicherungsausweis. Die SV-Nummer enthält unter anderem Ihr Geburtsdatum und den Anfangsbuchstaben Ihres Geburtsnamens.
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Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?
Eine kurzfristige Beschäftigung darf maximal 70 Tage bzw. 3 Monate im Jahr ausgeübt werden und ist von vornherein auf den Vertragszeitraum befristet. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung muss der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Beschäftigung ist jedoch in jedem Fall lohnsteuerpflichtig.
ACHTUNG: Hat man bereits 70 Tage im Jahr eine kurzfristige Beschäftigung (z.B. Komparse) ausgeübt, erfolgt die Abrechnung der folgenden Komparsentätigkeiten bis zum Ende des Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig. Es ist deshalb erforderlich, dass die Frage auf dem Gagenschein immer korrekt beantwortet wird.
Aufgrund der Befristung auf einen Arbeitstag handelt es sich bei der Komparsentätigkeit nicht um einen 538-Euro-Minijob!
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Wie können Unterlagen und fehlende Daten eingereicht werden?
Sie haben die Möglichkeit, fehlende Daten und Unterlagen per E-Mail an info@constantin-film-services.de oder per Post nachzureichen:
Constantin Film Services GmbH
August-Bebel-Straße 26-53
14482 Potsdam
Die Gage kann erst ausgezahlt werden, wenn alle Daten und Unterlagen vollständig bei Constantin Film Services vorliegen.
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Was müssen nichtdeutsche Staatsbürger beachten?
Staatsbürger der EU-Länder müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen. Staatsbürger von Nicht-EU-Ländern benötigen für die Ausübung einer Komparsentätigkeit zwingend eine Arbeitserlaubnis (Ausnahme: Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island).
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Was muss bei der Beschäftigung von Kindern beachtet werden?
Für Kinder unter 3 Jahren sind grundsätzlich die Eltern verantwortlich, d.h. es ist keine behördliche Genehmigung erforderlich.
Für alle Kinder ab 3 Jahren ist bis zur Vollendung der Vollzeitschulpflicht die Einverständniserklärung der Eltern, der Kita/ Schule, des Kinderarztes sowie des Jugendamtes erforderlich.
Einverständniserklärung zur Beschäftigung eines Kindes/Jugendlichen
Desweiteren gelten für Kinder folgende Beschäftigungszeiten:- 3-6 Jahre: max. 2 Std./Tag, zwischen 8 Uhr und 17 Uhr
- 6 Jahre - Vollendung der Vollzeitschulpflicht: 3 Std./ Tag zwischen 8 Uhr und 22 Uhr
- nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht: 8 Std./ Tag zwischen 6 Uhr und 23 Uhr